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Schweizer Einreise-bestimmungen für Hunde

Du möchtest privat mit einem Hund aus dem Ausland in die Schweiz einreisen. Informiere dich vor der Einreise über die Einreisebestimmungen und ob diese Hunderasse in deinem Kanton (hier findest du die Kantonalen Bestimmungen) erlaubt ist.

Achtung, wenn dein Hund andere Länder Durchreisen muss. Manche Länder verbieten generell die Ein- oder Durchreise (auch wenn kein Stopp gemacht wird) bestimmter Hunderassen und deren Mischlinge (Listenhunde). Zum Beispiel darf ein American Staffordshire Terrier (der Rasse Pitbull) nicht durch Frankreich reisen. Somit wäre eine Fahrt von Spanien via Frankreich in die Schweiz nicht erlaubt. Erkundige dich deshalb vorgängig gut, über die jeweiligen Landesbestimmungen, durch welche deine Fellnase reisen wird.

Einige wichtige Infos vorab:

  • Wenn du einen Auslandhund adoptierst/kaufst, der zukünftig in der Schweiz leben wird, achte zwingend darauf, dass die unten aufgeführten Einreisebestimmungen eingehalten werden und du alle nötigen Dokumente vorweisen kannst!
  • Dein Hund muss für eine korrekte Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Also nicht daran vorbeifahren oder vorbeigehen.
  • Bei der Einfuhr durch eine Drittperson (Freunde, Familie usw.) werden spezielle Bewilligungen benötigt.
  • Ganz wichtig bei der Einfuhr mit dem Flugzeug! Auf keinen Fall den Hund vor Vollendung der Zollabwicklung aus der Box nehmen! Auch wenn das Flugpersonal dir etwas anderes sagt. Die Zollbeamten werden ziemlich sauer, wenn du mit dem Hund beim Zoll auftauchst und er ist nicht in seiner Box. Da sich beim Zoll diverse Tiere aufhalten könnten, wollen sie keine Unruhe oder Probleme. Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, du möchtest keinen Hund bei einem schlecht gelaunten Zollbeamten verzollen. Denn der Leidtragende ist schlussendlich dein Hund, wenn er am Zoll eine Stunde in der Box bleiben muss, weil jedes Dokument dreimal geprüft wird oder dein Hund im schlimmsten Fall nicht durch den Zoll kommt.
  • Die Zollbeamten machen leider in ihrer täglichen Arbeit sehr oft schlechte Erfahrungen mit Tieren aus dem Ausland. Sei es durch fragwürdige Züchter, Organisationen, Welpenhandel usw. Ich möchte gar nicht wissen, was für Tierleid sie tagtäglich sehen. Und wie oft gibt es Auslandhunde, die schlussendlich in Schweizer Tierheimen landen. Deshalb gibt es immer wieder Zollbeamte, die gegen eine Einreise eines Auslandhundes sind und dass lassen sie dich auch spüren. Einige sagen es dir auch direkt ins Gesicht. Versuche immer ruhig und freundlich zu bleiben. Auch wenn es manchmal schwerfällt.

Folgendes wird für die Einreise benötigt und muss eingehalten werden:

Kupierte Hunde

  • Die Einfuhr von kupierten Hunden (Schwanz und/oder Ohren) in die Schweiz ist verboten! Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung des Besitzers reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Mit folgenden Ausnahmen:
    • Im Ausland wohnhafte Besitzerinnen und Besitzer dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen.
    • Wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund mitnehmen.
    • Hunde mit einem angeborenen oder amputierten Schwanz/Ohren. Hierzu müssen aber mindestens 3 Wochen vor der Einreise dem BLV diverse Dokumente eingereicht werden. Weitere Infos dazu findest du hier: Fragen_und_Antworten_rund_um_kupierte_Hunde-de (3).pdf

Der Hund darf in der Schweiz weder angepriesen, verkauft, verschenkt noch ausgestellt werden! Informiere dich unbedingt rechtzeitig, ob in deinem Fall die Kriterien erfüllt sind. Weitere Infos zur Einfuhr kupierter Hunde findest du hier: Fragen_und_Antworten_rund_um_kupierte_Hunde-de (3).pdf

Beispiel zu kupierten Ohren und kupierter Rute:

Heimtierpass und Tollwutimpfung

  • Einen Heimtierausweis (muss von einem Tierarzt ausgestellt sein) und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Eine gültige Tollwutimpfung die mindestens 21 Tage alt ist und nachgewiesen werden kann! Wurde der Hund bereits schon länger gegen Tollwut geimpft, achte im Heimtierpass auf die Gültigkeit (Ablaufdatum)
  • Aber ACHTUNG:
    • Die Tollwutimpfung darf erst gemacht werden, wenn der Hund einen Mikrochip hat!
    • Der Hund muss bei der Tollwutimpfung mindestens 12 Wochen alt sein!
  • Welpen unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden.
  • Bei der Einreise aus Drittstaaten und Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung etc.). Stelle bei einem Tier aus der Schweiz vor deiner Reise ins Ausland sicher, dass die Bedingungen zur Wiedereinreise erfüllt sind. Ansonsten droht eine Rückweisung an der Grenze.
  • Kann ein Hund aus nachweislich medizinischen Gründen nicht gegen Tollwut geimpft werden, kann ein Ausnahmegesuch gestellt werden. Dazu wird ein tierärztliches Attest benötigt.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

Kaufvertrag am Zoll vorweisen

  • Beim Zoll benötigst du einen Kaufvertrag. Auf diesen Betrag wirst du Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
    • Solltest du keinen Kaufvertrag besitzen, weil du den Hund zum Beispiel von einem im Ausland wohnhaften Familienmitglied übernimmst, wird der Betrag vom Zoll nach Grösse, Alter und Gewicht festgelegt.
    • Achtung bei Einfuhr von Welpen! Wegen dem leider weitverbreiteten Welpenhandel, schauen die Zollbehörden bei Welpen ganz genau hin. Sollte der Kaufbetrag zu niedrig sein, wird dieser vom Zoll angepasst.
    • Die Quittung zur bezahlten MwSt.-Rechnung, die du vom Zoll bekommen wirst, solltest du in deinem Heimtierpass aufbewahren. So kannst du bei einer erneuten Einreise in die Schweiz beweisen, dass dein Vierbeiner bei der ersten Einfuhr richtig verzollt wurde. Früher gab es einen Stempel in den Pass. Heute bekommt man leider nur noch die Papierform. Wenn dein Hund über eine Organisation einreist, lass dir dieses Dokument unbedingt geben. Es reicht auch, wenn die Organisation dir die Quittung per E-Mail zustellt.

Einreise des Hundes durch Drittpersonen

Darf eine Drittperson (zB. Freunde, Kollegen Familienmitglieder) meinen Hund in die Schweiz einführen, wenn der Hund nicht bei dieser Person im Haushalt leben wird? Hier wird es etwas knifflig.

Hierzu haben wir schriftlich beim BLV nachgefragt, da man immer wieder verschiedene Aussagen hört. Folgende Rückantwort haben wir erhalten:

Gerne schildern wir Ihnen die allgemeinen gewerblichen und die privaten Einfuhrbedingungen für Katzen und Hunde:

1.     Wenn der zukünftige Besitzer die Katze/den Hund vor der Einreise nicht persönlich kennen gelernt hat (sondern nur via Foto oder Video), egal ob er vertraglich bereits als Besitzer gilt, und der Besitzerwechsel somit erst in der Schweiz stattfindet, gelten für die Einreise des Tieres die etwas aufwändigen gewerblichen Einfuhrbedingungen, welche man unter folgendem Link findet: Importe aus der EU (admin.ch) / Importe aus Drittstaaten (admin.ch) è Es empfiehlt sich, die Import-Abfrage zu verwenden: Import (Abfrage) (admin.ch)

2.     Sollte der neue Besitzer den Hund vor der Einreise nicht persönlich kennen gelernt haben und im Herkunftsland nicht abholen können, um damit in die Schweiz zu reisen, raten wir eine professionelle Tiertransportfirma mit der Einfuhr des Tieres zu beauftragen, da der gewerbliche Import kompliziert und zeitaufwändig ist.

3.     Wenn der neue Besitzer den Hund bereits vor der Einreise in die Schweiz im Herkunftsland des Tieres persönlich in seiner Obhut hatte, oder persönlich im Herkunftsland abholt und es bei der Einreise begleitet, um es als bereits bekanntes Heimtier zu importieren, gelten die Einfuhrbedingungen für Heimtiere, welche Sie unter folgendem Link finden: Hunde, Katzen und Frettchen (admin.ch)  è  Es empfiehlt sich hier, die Online-Hilfe zu verwenden: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch)

Da der Aufwand für eine gewerbliche Einfuhr für nur 1 Tier sehr aufwändig ist, raten wir den Bürgern jeweils, das Tier wenn immer möglich selber im Herkunftsland abzuholen oder (wenn die persönliche Abholung nicht möglich ist und das Tier dem neuen Besitzer nicht persönlich bekannt ist) eine professionelle Tiertransportfirma mit dem Import zu beauftragen. 

Die Einfuhr durch eine Drittperson ist also möglich, aber nur über die gewerbliche Einfuhr.

Wir haben auch schon gehört, dass Besitzer sich mit der Person, welche den Hund im Ausland abholte, vor der Schweizer Grenze getroffen haben. So konnte dann der Besitzer, bei dem der Hund dann auch leben wird, mit seinem Vierbeiner als „Privateinfuhr“ über die Grenze. Das wäre über den Flugverkehr jedoch nicht möglich, da man nur als Passagier den Zutritt zur Zollabfertigung hat.

Durch eigene Erfahrung wissen wir, dass es sehr aufwändig ist, für die gewerbliche Einfuhr alle benötigten Bewilligungen und Dokumente zu organisieren. Daher Empfehlen auch wir dir, einen guten professionellen Tiertransport zu engagieren.

Wie kommt man an eine gute Tiertransport-Adresse

Achte darauf, dass du einen Tiertransport auswählst, bei dem deine Fellnase unter guten Bedienungen reisen kann. Heisst:

        • Das Fahrzeug ist klimatisiert (Sommer)
        • Die Fahrer kümmern sich auch während der Fahrt um deine Fellnase
        • Die Boxen werden auch während der Reise gereinigt
        • Es gibt genügend grosse Boxen, wo dein Hund auch Platz hat
        • Es herrscht ein freundlicher Umgang mit den Tieren

Wir empfehlen dir, bei einer guten und fairen Tierschutzorganisation anzufragen, ob sie bei ihrem nächsten Transport deine Fellnase mitnehmen können. Oftmals werden auch Organisationen in Deutschland angefragt und man holt seinen Hund dann beim Treffpunkt in Deutschland ab.

In unserem Beitrag „Hund aus dem Tierschutz adoptieren“ findest du zu unterst einige gute Tierschutzorganisationen, bei denen du anfragen könntest. Wenn du unsicher bist, kannst du dich auch gerne bei uns von bedogi melden, da wir inzwischen über ein grosses Netzwerk verfügen.

Einreise des Hundes durch eine Organisation

  • Reist dein Hund über eine Tierschutzorganisation in die Schweiz, sind die oben genannten Grundregeln dieselben. Jedoch gibt es noch einige zusätzlichen Bestimmungen, da es sich dann um eine gewerbliche Einfuhr handelt. Seriöse Organisationen kennen diese Bestimmungen und werden für die Einfuhr alle benötigten Dokumente und Bewilligungen besorgen.

Achte darauf, dass du deinen Hund von einer seriösen Organisation adoptierst. Weitere Informationen dazu findest du hier: Hund aus dem Tierschutz adoptieren

Maximale Anzahl der Hunde, die in die Schweiz Eingeführt werden dürfen

  • Es dürfen max. 5 Heimtiere eingeführt werden.

Achtung bei der Einfuhr aus Drittstatten

Achte darauf, dass du bei einer Einreise aus Drittstaaten alle benötigten Dokumente bei dir hast! Denn:

  • Erfüllen die Tiere die Einreisebedingungen nicht oder können nicht alle benötigten Dokumente vorgelegt werden, so kommen die Tiere zur weiteren Abklärung in die grenztierärztliche Kontrollstelle im Frachtbereich des Flughafens.
    Diese Abklärung erfolgt nur während der ordentlichen Öffnungszeiten der entsprechenden grenztierärztlichen Kontrollstelle. Bei Ankünften ausserhalb dieser Zeiten werden die Tiere in den Tierraum der Kontrollstelle verbracht und erst am nachfolgenden Arbeitstag kontrolliert. Der Transport in den Tierraum und weitere Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

Was musst du nach der Einreise tun

  • Innerhalb 10 Tagen!! musst du deinen Hund bei Amicus (Hundedatenbank) erfassen lassen. Dies kann nur von deiner Gemeinde und einem Tierarzt vorgenommen werden. Deshalb musst du innerhalb dieser 10 Tage:
    • Bei deiner Gemeinde deinen Hund anmelden (kann auch schon vor der Einreise gemacht werden).
      • Solltest du zum ersten Mal einen Hund auf deinen Namen besitzen, wird deine Gemeinde deine Kontaktdaten bei Amicus erfassen. Danach wird dir von der Gemeinde deine Amicus-ID und Passwort zugestellt.
    • Beim Tierarzt deinen Hund vorstellen, damit er die Chipnummer überprüfen und  alle nötigen Daten zu deinem Hund auf Amicus erfassen kann.

Genauere Infos bezüglich Amicus findest du hier: Registriere deinen Hund bei Amicus

Die Einreisebedingungen können sich immer wieder ändern. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt immer noch einmal auf den aktuellen Stand bringen. Bestehen Zweifel, ob die Angaben im Internet stimmen, dann ist die sicherste Quelle immer die zuständige Botschaft des entsprechenden Landes. Aber bitte nicht vergessen, dass man auch alle Reisebestimmungen der entsprechenden Transitländer erfüllen muss!

Hier findest du die aktuellen Einreisebestimmungen für die Schweiz:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html

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